Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Physical Software Solutions GmbH,
Pfaffenkamer Straße 5 , 82541 Münsing.
Stand: 01. Februar 2016
1. Vertragsinhalt
Die Angebote, Lieferungen und Leistungen der Firma Physical Software Solutions GmbH (nachfolgend PSS) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der konkludenten Annahme eines Angebots bzw. mit der Erteilung eines Auftrags an PSS gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von PSS schriftlich bestätigt wurden. Angebote sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich, soweit im Angebot nicht eine Bindungsfrist schriftlich vermerkt wurde. Ein rechtsverbindlicher Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung zustande. Nebenabreden, insbesondere Zusicherungen und Vertragsänderungen, sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Die Gewährung von Nutzungsrechten für PSS-Software, die Umsetzung von Änderungsanforderungen und die Wahrnehmung von Supportleistungen, Beratungstätigkeiten und Einzelaufträgen sind Gegenstand jeweils spezifischer von PSS erstellter Angebote und daraus resultierender Verträge.
2. Preise
Die Lieferungen und Leistungen erfolgen zu den Preisen und Bedingungen der schriftlichen Vereinbarungen. Die darin genannten Preise sind verbindlich. Hinzu kommt die zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltende Mehrwertsteuer. Sollten zwischen Abgabe des Angebots und Aufgabe einer Bestellung mehr als drei Monate liegen, so ist PSS berechtigt, das Entgelt für ihre Produkte oder Leistungen den zwischenzeitlich gestiegenen Kosten anzupassen.
3. Zahlungsbedingungen
Soweit nicht anders vermerkt sind Zahlungen ohne Abzug fällig. Zahlungen haben entweder per Überweisung auf eines der angegebenen Konten oder durch das Bankeinzugsverfahren zu erfolgen. Maßgeblich für den Zahlungseingang ist die tatsächliche, endgültige und unwiderrufliche Gutschrift auf dem Konto von PSS. Ein Zahlungsverzug tritt gemäß § 288 Abs. 3 BGB bei Geldschulden ohne Mahnung 30 Tage nach Rechnungseingang ein. Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, hat er den Rechnungsbetrag gemäß § 288 BGB mit 5 %, bei Rechtsgeschäften ohne Verbraucherbeteiligung mit 9% über dem jeweils gültigen Basiszinssatz für Verzugszinsen zu verzinsen. Bei Mahnstufe 2 werden 5 EUR, bei Mahnstufe 3 10 EUR als zusätzliche Mahngebühr fällig. Ab der 2. Mahnstufe wird ein sofortiger Lieferstopp erteilt. Die Geltendmachung darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Der Auftraggeber kann nur mit von PSS schriftlich anerkannten bzw. rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen bzw. wegen dieser Ansprüche ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
4. Termine
Die von PSS genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Einhaltung eines als verbindlich vereinbarten Termins setzt die rechtzeitige Erfüllung der Vertragspflichten des Auftraggebers voraus. Bei Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen die PSS Lieferungen oder die Erbringung von Leistungen wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hat PSS auch verbindlich vereinbarte Termine nicht einzuhalten.
5. Verlängerter Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung aller Forderungen aus dem betreffenden Auftrag Eigentum von PSS. Es gilt der verlängerte Eigentumsvorbehalt.
6. Datenschutz
Falls nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, gelten die von PSS unterbreiteten Angaben als vertraulich. Daten die Mitarbeitern von PSS im Zuge der Geschäftsbeziehungen zur Kenntnis kommen gelten ebenfalls als vertraulich.
7. Gewährleistung
PSS gewährleistet nicht die Eignung der gelieferten Waren oder erbrachten Leistungen für einen bestimmten Zweck, soweit nicht schriftlich anderes vereinbart wurde. Der Auftraggeber hat PSS Mängel unverzüglich nach Entdeckung mitzuteilen. PSS leistet Gewähr durch Nachbesserung. Darüber hinausgehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen. Anspruch auf Wandlung oder Minderung besteht nur dann, wenn die Nachbesserung fehlgeschlagen ist. Die Nachbesserung gilt als fehlgeschlagen wenn ein anerkannter Mangel nicht innerhalb einer bestimmten Frist von mindestens einem Monat beseitigt ist. Gewährleistungsansprüche gegen PSS stehen nur dem unmittelbaren Auftraggeber zu und sind nicht abtretbar.
8. Schlußbestimmungen
Rechte aus dem Vertragsverhältnis zwischen PSS und einem Auftraggeber sind weder ganz noch teilweise ohne gegenseitiges Einverständnis übertragbar mit Ausnahme reiner Geldansprüche. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen mit PSS gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11.04.1980 über Verträge über den Internationalen Warenkauf findet keine Anwendung. Soweit gesetzlich zulässig, ist München ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar ergebenden Streitigkeiten - auch für Scheck- und Wechselforderungen. Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.